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Inhalt
Rechte und Pflichten von Zeugen
Informieren Sie sich hier über Rechte und Pflichten eines Zeugen, sowie über andere häufige Fragen.
- Ich habe etwas anderes vor. Kann ich einfach absagen?
Nein, das geht natürlich nicht. Nach dem Gesetz ist grundsätzlich jedermann verpflichtet, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen, wenn er eine entsprechende Ladung zu einem Gerichtstermin erhält.
- Ich habe doch schon ausgesagt. Muss ich es noch mal tun?
Ja, Sie müssen auch dann zum Gerichtstermin erscheinen, selbst wenn Sie in dem Verfahren bei Gericht, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft schon einmal ausgesagt haben. Die Richter müssen sich nämlich selbst ein Bild von Ihrer Aussage machen können.
- Ich bin an dem Termin im Urlaub. Muss ich meinen Urlaub absagen?
Nein, das müssen Sie nicht. Teilen Sie dem Gericht unter dem entsprechenden Aktenzeichen Ihren Urlaub (möglichst mit Beleg) mit und beantragen Sie Ihre Abladung. Sie erhalten dann weitere Nachricht durch das Gericht. Möglicherweise müssen Sie dann aber zu einem späteren Termin erscheinen.
- Ich bin krank und kann nicht kommen. Was kann ich tun?
Rufen Sie sobald als möglich bei der entsprechenden Geschäftsstelle/Serviceeinheit der zuständigen Kammer an und teilen Sie Ihre Erkrankung mit. Dies gilt auch, wenn Sie bereits frühzeitig wissen, dass Sie an dem entsprechenden Termin einen Krankenhausaufenthalt haben.
- Was passiert, wenn ich einfach nicht komme?
Der festgesetzte Termin ist für alle Beteiligten verbindlich. Deshalb kann ein unentschuldigtes Fernbleiben unangenehme Konsequenzen haben. Zunächst wird man die Kosten bezahlen müssen, die aufgrund des Fernbleibens verursacht sind. Dann kann sogar noch ein Ordnungsgeld in Betracht kommen.
- Komme ich sofort in dem Termin dran?
Nein, dies ist nicht der Fall. Zu Beginn der Verhandlung werden Sie in den Saal gebeten und über Ihre Wahrheitspflicht belehrt. Dann werden Sie draußen warten müssen, bis Sie wieder aufgerufen werden. Dies kann unter Umständen eine Weile dauern, dies hängt davon ab, wie viele weitere Zeugen oder Beweismittel zugelassen sind.
- Was beinhaltet meine Aussage?
Zunächst beantworten Sie die Fragen zur Person: Name, Alter, Beruf und Wohnort. Dann antworten Sie wahrheitsgemäß auf die Fragen der Richter oder anderer Beteiligter.
- Muss ich einen Eid leisten?
Grundsätzlich nicht. Es ist nur dann die Aussage zu beeiden, wenn die Kammer dies im Hinblick auf die Bedeutung des Zeugnisses für die Entscheidung des Rechtsstreits für notwendig erachtet..
- Kann ich die Aussage verweigern?
Dies können Sie grundsätzlich nicht tun. Aber wenn Sie mit einer Partei verlobt, verheiratet, verwandt oder verschwägert sind, können Sie die Aussage verweigern. Dies gilt auch, wenn Sie sich selbst oder eine der o.g. Personen durch Ihre Aussage strafrechtlich belasten würden.
- Bekomme ich Ersatz für meine Auslagen?
Ja, wer seiner Zeugenpflicht entsprechend nachkommt, wird dafür auch entschädigt. Ihren Anspruch können Sie bei uns mit dem Entschädigungsrechner kalkulieren.
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Zusätzliche Informationen
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