Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts:
- Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montags zusätzlich von 13.30 bis 14.30 Uhr
Öffnungszeiten des Landesbehördenhauses Dortmund, in dem das Arbeitsgericht ansässig ist:
- Montag + Dienstag: 7.30 Uhr - 16.00 Uhr
- Mittwoch - Freitag: 7.30 Uhr - 15.30 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten steht zur fristwahrenden Einreichung von Schriftstücken der Nachtbriefkasten am Eingangsbereich des Landesbehördenhauses zur Verfügung.