Arbeitsgericht Dortmund

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Öffnungszeiten

Foto des Landesbehördenhauses
Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts:

 

  • Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    Montags zusätzlich von 13.30 bis 14.30 Uhr

 

Öffnungszeiten des Landesbehördenhauses Dortmund, in dem das Arbeitsgericht ansässig ist:

  • Montag + Dienstag: 7.30 Uhr - 16.00 Uhr
  • Mittwoch - Freitag:  7.30 Uhr - 15.30 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten steht zur fristwahrenden Einreichung von Schriftstücken der Nachtbriefkasten am Eingangsbereich des Landesbehördenhauses zur Verfügung.


 

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